Welpenkurs (ganzjährig, Einstieg jederzeit möglich) für Hunde von 3-6 Monaten

  • Warum macht der Hund was?
  • Was mache ich, wenn...?
  • Hilfestellung bei Problemlösungen durch den Kursleiter
  • Spiel mit Artgenossen, zwischenartliche Kommunikation, Sprache der Hunde
  • Kontakt zu anderen Menschen
  • Gewöhnung an verschiedene unbekannte optische und akustische Reize
  • Abbau von Ängsten und Unsicherheiten
  • Erziehung zum Familienmitglied
  • Ausbildung zum verkehrssicheren Hund
  • Bindung an den Hundeführer, Abrufbarkeit des Hundes

Junghundekurs (ganzjährig, Einstieg jederzeit möglich) für Hunde von 6 - 8 Monaten

  • Gundlegendes wie beim Welpenkurs
  • Fußgehen, Sitzen, Liegen und Stehen
  • Abrufen des Hundes
  • Verhalten mit Artgenossen
  • Leinenführigkeit

Begleithundekurs  (ganzjährig, Einstieg jederzeit möglich)

für Hunde ab 9 Monaten laut BGH A, BGH 1 und HFS

  • Grundlegendes wie beim Welpen- und Junghundekurs
  • steigende Anforderungen
  • Fußgehen, Sitzen, Liegen und Stehen mit Entfernen vom Hund, Vorsitzen

 

NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

 

 

In § 2 der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 erfolgen nähere Ausführungen zum Inhalt der allgemeinen Sachkunde.  

Die allgemeine Sachkunde gilt nach Absolvierung einer einstündigen Information, welche durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin vermittelt wird, und einer zweistündigen Information, welche durch eine fachkundige Person vermittelt wird, samt der Ausstellung des NÖ Hundepasses durch diese Personen als erworben. 

Als fachkundige Personen gelten gemäß § 3 der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

  1. aktive Trainerinnen oder Trainer
    - des Österreichischen Kynologenverbandes,
    - der Österreichischen Hundesport-Union und
    - des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbandes
  2. Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ oder „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ nach § 11 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012, führen dürfen
  3. Personen, die gemäß § 7 zugelassen sind (Zulassung zur Ausstellung der Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung der erweiterten Sachkunde) und
  4. Personen, die eine mindestens gleichwertige Ausbildung nachweisen können. Die Gleichwertigkeit kann von der Landesregierung auf Antrag festgestellt werden. 

Wenn bei der Gemeinde vom Hundehalter oder von der Hundehalterin folgende Ausbildungsnachweise vorgelegt werden gelten diese auch als Nachweis der allgemeinen Sachkunde:

  • Abschluss eines veterinärmedizinischen Studiums
  • Assistenzhundeausbildung im Sinne des § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG), BGBl. Nr. 283/1990 in der Fassung BGBl. I Nr. 100/2018
  • Therapiebegleithundeausbildung im Sinne des § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG), BGBl. Nr. 283/1990 in der Fassung BGBl. I Nr. 100/2018
  • Diensthundeführerausbildung gemäß § 4 Abs. 1 der Diensthunde-Ausbildungsverordnung (Diensthunde-AusbV), BGBl. II Nr. 494/2004 

Ebenso gelten nachstehend, vom Hundehalter oder der Hundehalterin der Gemeinde vorgelegte, erfolgreich abgelegte Prüfungen auch als Nachweis der allgemeinen Sachkunde:

  • Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH-Prüfung) nach der Österreichischen Prüfungsordnung (ÖPO) des Österreichischen Kynologenverbandes
  • Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH-V) nach der Österreichischen Prüfungsordnung (ÖPO) der Österreichischen Hundesport-Union
  • Jagdhundeprüfung gemäß § 91 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500
  • Prüfung für Hundeführerinnen und Hundeführer der Österreichischen Rettungshundebrigade, des Österreichischen Rettungsdienstes - Einsatzorganisation für Rettungshunde, der Rettungshundestaffel des Arbeiter-Samariter-Bundes Österreichs, des Bundesverbandes Rettungshunde Österreich, der Österreichischen Hundewasserrettung, der Suchhundestaffeln des Österreichischen Roten Kreuzes, der Suchhundestaffel der Österreichischen Hundesport-Union

Gemäß § 5 Abs. 2 ist die allgemeine Sachkunde auch dann als vorliegend anzusehen, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter eine absolvierte Ausbildung oder Prüfung nach vergleichbaren, gleichwertigen Vorschriften, z.B. auch eines anderen Bundeslandes (wie derzeit z.B. Wien, Oberösterreich) nachweisen kann.  

Der Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ der Veterinärmedizinischen Universität Wien oder die Vollgebrauchsprüfung, Hauptprüfung oder Gebrauchsprüfung des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbandes (ÖJGV-Prüfung) können als weitere Beispiele für eine „Gleichwertigkeit“ angesehen werden. 

Speziell geschulte Personen, die zur Durchführung der Schulung und Ausstellung der Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung der erweiterten Sachkunde, berufen sind, sind von der Landesregierung auf Antrag per Bescheid zuzulassen:

  1. geeignete aktive Trainerinnen oder Trainer mit einer mindestens dreijährigen einschlägigen Erfahrung
    - des Österreichischen Kynologenverbandes,
    - der Österreichischen Hundesport-Union und
    - des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbandes.
    Diese Personen sind von diesen Institutionen gegenüber der Landesregierung zur Zulassung namhaft zu machen.
  2.  Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ oder „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ nach § 11 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012, führen dürfen
  3. Personen, die eine den zur Durchführung der Schulung und Ausstellung der Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung der erweiterten Sachkunde Berechtigten nach Z 1 oder Z 2 vergleichbare einschlägige Ausbildung und Prüfung durch eine sonstige in- oder ausländische Organisation nachweisen

 

NÖ. Hundeführschein (nach Bedarf und Anfrage) für Listenhunde

  • Wie ist der Hundeführschein für Listenhunde aufgebaut?
  • Was muss ich hierbei beachten?
  • Der Führschein besteht aus zwei Modulen. Einem theoretischen und einem praktischen Teil.
  • Der theoretische Teil ist als erstes zu leisten und muss erfolgreich abgeschlossen werden. Dieser besteht aus einem umfangreichen Fragebogen über das Grundwissen des Hundehalters.
  • Der Praxisteil besteht aus 10 Pflichtstunden! In diesem Teil soll der Hundeführer das Handling im Umweltbereich erlernen und unter Beweis stellen.

Einzelberatung und -betreuung (bei Bedarf und nach Vereinbarung)


Praktische Übungen für alle Kurse (Beispiele)

  • Gehen auf verschiedenen Bodenarten
  • Geräusche
  • Verhalten auf der Straße, gemeinsamer Spaziergang
  • Auto aus- und einsteigen
  • Gehen durch eine Menschengruppe
  • Jogger, Radfahrer, Motorräder, Mofas
  • Begegnung mit fremden Hunden
  • Pferde und andere Tiere
  • Tierarztbesuch: auf einen Tisch heben, Zähne und Ohren ansehen
  • Schweineohren oder ähnliches geben und wieder wegnehmen
  • diverse Geräte am Welpenspielplatz
  • Vorstellen von Fährtenarbeit, Obedience, Agility, Breitensport
  • Besuch eines Lokales
  • Beutespiele mit Schutzhelfer
  • Spazierengehen an der lockeren Leine (ohne "Fuß")

Informationen für den Hundeführer (in allen Kursen)

  • Pfui - Nein - Aus
  • Wie verhält sich ein Leithund
  • Rechte und Pflichten des Hundehalters
  • artgerechte und ordnungsgemäße Haltung
  • Das Spielen der Hunde
  • Das Bellen der Hunde
  • Beutespiele mit dem Hund
  • Fortgehen mit dem Hund
  • Wie lernt der Hund allein bleiben
  • Autofahren mit dem Hund
  • Hund und Kind
  • Probleme von Gartenbesitzern
  • Angst vor Geräuschen
  • Unerwünschtes Anspringen von Leuten
  • Wie gewöhne ich den Hund daran, kein unerwünschtes Futter zu fressen
  • Läufigkeit der Hündin
  • Das Raufen der Rüden / Hündinnen
  • Urlaub mit dem Hund
  • Möglichkeiten des Hundesports

DERZEIT NICHT IM ANGEBOT
Alltagstaugs
tauglichkeit (Der Kurs besteht aus 7-10 Einheiten)

In kleinen Gruppen (max. 4 Teilnehmer) erlernen Hund und Halter das 1×1 in der Öffentlichkeit, z.B.

  • Maulkorb anlegen und tragen
  • locker an der Leine gehen
  • in Gruppen spazieren gehen
  • Begegnungen mit Radfahrern, Joggern, anderen Hunde usw.
  • Benehmen in der Stadt, z.B. im Kaffeehaus usw.

DERZEIT NICHT IM ANGEBOT
Rally Obedience
(ganzjährig, Einstieg jederzeit möglich)

  • Spaß und Kommunikation stehen hier im Vordergrund.
  • Geeignet für jeden Hund egal welchen Alters, Rasse und Größe
  • Es gibt verschiedene Aufgaben für Hund und Halter zu entrichten
  • Es darf immer bestätigt werden

Der Spaß und die gemeinsame Beschäftigung stehen hier im Vordergrund.Im Gegensatz zu den normalen Ortsgruppenprüfung nach immer gleichem
Schema erwartet den Hund und den Halter hier ein immer wieder andererParcours. Dies sorgt für Abwechslung und Spaß!


Vorträge zu speziellen Themen (z.B. Tierarzt)